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Liebe Haus- und Fachärzte im Landkreis Waldshut-Tiengen,
unser Team versorgt ergänzend zu Ihnen die Patienten mit einer palliativen Diagnose und einer hohen, schwer therapierbaren Symptomlast. Zudem kann unser Team eine 24-stündige Rufbereitschaft für die gemeinsamen Patienten gewährleisten.
Selbstverständlich bleiben Sie als Haus- und Fachärzte weiterhin Ansprechpartner für Ihre Patienten. So entscheiden Sie zusammen mit den Patienten und deren Angehörigen, wann eine Anbindung an unser Team nötig ist. Wir benötigen hierzu eine SAPV-Verordnung (PDF: Muster 63), die für 42 Tage gültig ist, und anschließend ggf. erneuert werden muss/kann. Falls Sie eine Ausfüllhilfe benötigen, können Sie diese hier einsehen.
Bei Fragen, auch das Verordnungsmanagement betreffend, wenden Sie sich gerne an unsere Koordinatorinnen.